Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises gestellt. Man kann einen formlosen Antrag direkt an das zuständige Versorgungsamt schicken und bekommt dann den "richtigen" Antrag zugesandt. Außerdem gibt es Antragsformulare bei Versorgungs-, Sozial- und Fürsorgeämtern und oft auch beim Bürgeramt. Zu beachten ist, dass bei Bewilligung des Antrages, die Behinderung rückwirkend zum Datum des Antrages (auch des formlosen!) bestätigt wird.

Dem "richtigen" Antrag muss ein Passbild beigefügt werden, sowie möglichst vollständige Arztberichte. Das Versorgungsamt fordert sich die Berichte auch bei den angegebenen Ärzten an, aber solche Anfragen liegen den meisten Ärzten stapelweise vor und sie werden nicht immer schnell abgearbeitet. Daher ist es vorteilhaft, sich immer Kopien der Berichte geben zu lassen. Ansonsten werden in dem Fragebogen die Personalien, behandelnde Ärzte und Krankenhäuser und ähnliches abgefragt.
Ganz wichtig ist es, alle Beschwerden genau zu schildern und auch die daraus resultierenden Einschränkungen im Alltag zu beschreiben. Das kann gar nicht detailliert genug sein... Und ist eigentlich auch logisch. Wenn jemandem ein Bein fehlt ist relativ klar worin er wie stark eingeschränkt ist, bei einem SLE oder Kollagenosen kann die Erkrankung von einem Erythem bis hin zur kompletter "Lahmlegung" des Körpers alles bedeuten.

Ebenfalls ist es wichtig alle Erkrankungen aufzuzählen, also außer dem Lupus auch die Allergie, Asthma, APS, Migräne, was auch immer, ebenfalls mit den dazugehörigen Symptomen und ihren Auswirkungen.
Anhand dieser Unterlagen stellt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung und die gesundheitlichen Merkmale für die Gewährung von Nachteilsausgleichen fest.
Es werden von den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Stellen Befunde angefordert, die vom Versorgungsamt ausgewertet werden. Sollten die ermittelten Unterlagen für einen abschließenden Befund nicht ausreichen, wird eine Untersuchung durch einen Facharzt oder Amtsarzt angeordnet.
Ein Feststellungsbescheid wird beim endgültigen Ergebnis erteilt. Gegebenenfalls kann gegen diesen Bescheid aber Einspruch eingelegt werden. Bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes kann ein Änderungsantrag gestellt werden.
Für Kinder und Jugendliche legen die gleichen Maßstäbe zugrunde wie bei Erwachsenen. Alterstypische Beeinträchtigungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet (bei Merkzeichen VB, EB oder "Kriegsbeschädigt" auf längstens 15 Jahren). Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss wieder ein neuer Ausweis beantragt werden.

Was bedeutet der Bescheid?

In dem Bescheid bekommt Ihr Auskunft über den Grad Eurer Behinderung (GdB) und über eventuelle Merkzeichen. Der GdB ist ein 10er Schritten gestaffelt von 20 % bis 100 %, wichtig ist hierbei, dass bei mehreren Krankheiten nur der schlimmste Behinderungsgrad gewertet wird und man nicht automatisch mehr Prozent erhält, weil man mehrere Krankheiten hat. z. B. SLE 30 % (damit geben wir uns aber nicht zufrieden ;)) und APS 30 %, macht einen GdB von ...? 30%! SLE 50 % und APS 30 %... = 50 % usw.

Personen, die ein Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50, jedoch mindestens ein GdB von 30 haben, können einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.
Die Gleichstellung erfolgt durch das zuständige Arbeitsamt.

Welche Vorteile habe ich durch einen Schwerbehindertenausweis?

Nach dem Nachweis der Behinderung und der Ausstellung des Ausweises hat man Anspruch auf einige Vergünstigungen, diese wiederum nach dem Grad der Behinderung und den zugestandenen Merkzeichen gestaffelt sind.
arbeitsrechtliche Vergünstigungen (Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, Arbeitshilfen)
Wohngeld
Parkerleichterungen
Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht
steuerrechtliche Nachteilsausgleiche (z. B. Freibeträge)
unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr
unter Umständen Erhalt einer vorzeitigen Rente (dafür müssen weitere Vorraussetzungen erfüllt sein)
Parkerleichterung
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
Das Versorgungsamt ist im Bereich der Nachteilsausgleiche nur für die Anerkennung der unentgeltlichen Beförderung und für die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen/GdB) zuständig. Für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche sind die jeweiligen Ämter und Behörden zuständig.
Zum Thema Integration am Arbeitsplatz gibt es noch zwei informative Webseiten:
www.integrationsaemter.de
www.integrationsprojekte-hessen.de

Gibt es auch Nachteile?

Natürlich hat alles seine 2 Seiten und so kann leider auch eine Schwerbehinderung zu Nachteilen führen. Insbesondere dann, wenn man einen neuen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft sucht. Es gibt immer wieder Betriebe, die lieber eine Ausgleichsabgabe zahlen, als einen Schwerbehinderten mit mehr Urlaubsanspruch und vermeintlich höherer Rate an Krankschreibungen einzustellen.
Eine Patientin bekam von den Versorgungsämtern die Information, dass man seinen Ausweis auch wieder abgeben kann und ggf. später neu beantragt, um die rechtlich einwandfreie Aussage machen zu können, dass man nicht schwerbehindert sei.

Adressen für weitere Informationen zur Schwerbehinderung:
www.schwerbehindertenausweis.de

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

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